Allgemeine Geschäftsbedingungen des City Adventure Center AGB für den Kletter- und Kursbetrieb im City Adventure Center

Freier Kletterbetrieb

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt) werden Bestandteil des Vertrages zwischen den Nutzer_innen im CAC und dem Verein WIKI – Wir Kinder, Bildung und Betreuung (Ziehrerstraße 83, 8041 Graz, ZVR 017124379). Der Verein WIKI ist Betreiber des CAC. Die Hallenordnung ist Teil der AGB und legt die Bedingungen für eine ordnungsgemäße Nutzung des CAC fest. Das CAC ist berechtigt, diese AGB und die Hallenordnung zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen AGB und der neuen Hallenordnung und Ankündigung auf der Internetseite wirksam.

 

2. Öffnungszeiten

Das CAC hat ganzjährig geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage ersichtlich bzw. dem Aushang in der Kletterhalle zu entnehmen. In den Sommermonaten gibt es eingeschränkte Öffnungszeiten, das CAC öffnet erst am Nachmittag. 1x pro Jahr ist das CAC für Revisionsarbeiten für eine Woche geschlossen zusätzlich am 24. Und 25. Dezember. Ebenfalls können bis zu 5 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden, an denen das CAC für den normalen Publikumsbetrieb nicht geöffnet hat. Das CAC behält sich das Recht vor, diese Öffnungszeiten einzuschränken oder zu erweitern. Wir weisen darauf hin, dass für Zeitkartenbesitzer (3 Monats-, Saison- und Jahreskarten) kein Anspruch auf Geldrückerstattung bei Hallenschließungen oder reduziertem Kletterbetrieb besteht.

3. Einschränkungen von Wandbereichen

Für den Kursbetrieb, Wettkämpfe, Veranstaltungen, die Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen oder andere notwendige Arbeiten können Teile des CAC zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen seitens der Nutzer_innen. Das CAC weist ausdrücklich darauf hin, dass der Erwerb einer Eintrittskarte oder die Anmeldung zu einem Kurs nicht das Recht zur Nutzung eines oder mehrerer bestimmter Wandteile des CAC begründet.

4. Registrierung

4.1. Vor dem erstmaligen Eintritt ins CAC ist eine Erstregistrierung notwendig. Im Zuge dieser Registrierung erhält jede/r  Nutzer_in seine personalisierte und nicht übertragbare CAC Nutzer_innenkarte. Jede/r Nutzer/in akzeptiert durch seine/ihre Unterschrift im Zuge der Registrierung die Hallenordnung des CAC.

4.2. Die Registrierung und Ausstellung von personalisierten Nutzer_innenkarten ist nur für volljährige Personen möglich. Ausgenommen sind Minderjährige ab dem vollendeten 14 Lebensjahr, sofern ein/e Erziehungsberechtige/r vor Ort das Registrierungsformular für Minderjährige unterschreibt.

4.3. Die Nutzungsbereiche des CAC können erst nach dem Lösen eines Eintrittstickets betreten werden.

5. Eintrittstickets

Sämtliche Eintrittstickets sind nicht auf andere Personen übertragbar. Der Eintrittspreis ist vor dem Klettern zu bezahlen. Das Wechselgeld ist sofort nachzuzählen, es können nachträglich keine Reklamationen mehr geltend gemacht werden. Ermäßigungen können nur bei Vorlage eines gültigen Ausweises gewährt werden.

6. Bouldertickets

Das CAC bietet auch reine Bouldertickets an. Mit diesen Tickets dürfen sämtliche Seilkletterbereiche nicht genutzt werden. Zuwiderhandeln führt zu einem sofortigen Hallenverweis. Besitzer_innen von Boulderzeitkarten können auf ein Seilklettertagesticket aufzahlen.

7. Gruppenkarten

Gruppenermäßigungen können nur nach Voranmeldung gewährt werden. Das CAC behält sich das Recht vor, den Einlass von externen Gruppen abzulehnen.

8. Verletzungen von Zeitkarteninhaber_innen

Bei Verletzungen kann eine Zeitkarte verlängert werden, eine Rückzahlung des Geldbetrages von Saison- oder Jahreskarten ist nicht vorgesehen. Gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlängern wir die Karte bis zum Ende des Verletztenstatus laut Bestätigung jedoch maximal bis zu einem Zeitraum von drei Monaten. Die Verlängerung tritt aber erst an jenem Tag in Kraft, an dem die ärztliche Bestätigung bei uns abgegeben wird. Die Zeitkarte wird für die Dauer der Verletzung gesperrt.

9. Verhinderungen

Für berufliche Verhinderungen, Urlaub und ähnliche Dinge können wir keine Verlängerung der Gültigkeit von Zeitkarten gewähren.

10. Verleih

Für den Materialverleih muss neben einer Verleihgebühr ein gültiger Ausweis an der Kassa hinterlassen werden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch, ist das CAC berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Das Verleihmaterial muss bei Verlassen des CAC wieder abgegeben werden. Das Verleihmaterial darf ausschließlich innerhalb des CAC genutzt werden.

11. Risiko und Haftung

11.1. Klettern ist eine Risikosportart. Die Ausübung dieser Sportart ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Das eigenständige Klettern und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des CAC erfolgt auf eigene Gefahr.

11.2. Die Betreiberin sorgt für die Funktionstüchtigkeit der Anlage, sie übernimmt aber keine Haftung für mangelnde Kenntnis bei Ausübung des Klettersports und den damit verbundenen Gefahren.

11.3. Sich drehende oder brechende Griffe gehören zu den ortsüblichen Gefahren einer Kletterhalle und können trotz größter Sorgfalt jederzeit vorkommen. Ebenfalls besteht Abrutschgefahr an Griffen und Tritten unabhängig vom Verschmutzungsgrad derselben. Für Unfälle, die aufgrund dieser Umstände passieren, können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

11.4. Für Unfälle und sonstige Schäden während aller Veranstaltungen sowie auf Wegen zu und von den Kletterveranstaltungen wird Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht übernommen. Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich das CAC vor, einen Betrag in der Höhe des jeweiligen Schadens einzuheben.

11.5. Das CAC haftet nicht für Verluste von Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Fahrrädern usw. In den Garderoben sollten keine Wertgegenstände zurückgelassen werden.

11.6. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.

12. Mitteilung von Mängeln

Sollten bei der Benutzung des CAC Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich, spätestens jedoch am Ende der jeweiligen Benutzung der Kletterhalle, direkt dem CAC in Form seiner Beschäftigten mitzuteilen, um eine sofortige Behebung der Mängel zu ermöglichen. Wird diese Mitteilung unterlassen, erlischt der Gewährleistungsanspruch nicht, dem/r Benutzer/in kann allerdings unter diesen Voraussetzungen ein Mitverschulden angerechnet werden.

13. Datenschutz und Adressänderungen

13.1. Das CAC beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO und des DSG.

13.2. Der Datenschutzhinweis informiert Sie über Ihre Rechte. Sie finden diesen unter https://www.c-a-c.at/datenschutz.

13.3. Das CAC verarbeitet von den Besucher_innen, Kursteilnehmer_innen und Bezieher_innen des Newsletters Kundendaten. Eine Übermittlung solcher Daten an Dritte wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen (Information gemäß DSVGO und DSG).

13.4. Das CAC bittet Sie, Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen.

 

Kursbetrieb

14. Anmeldung

Die Anmeldung zu allen Kursen ist über die Homepage www.c-a-c.at möglich und wird über die Buchungsplattform Venuzle abgewickelt. Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung verbindlich. Der Vertrag entsteht zwischen der Person, die den Kurs gebucht hat und dem Verein WIKI – die Buchungsplattform Venuzle hat hier eine reine Vermittlerrolle. Neben der Anmeldebestätigung wird auch die Rechnung für den Kurs in einem eigenen Mail verschickt. Dort sind der Rechnungsbetrag inkl. 10% Ust, die Kontonummer und das Zahlungsziel angeführt.

15. Ermäßigungen bei Kursen

Wird bei Kursen ein ermäßigter Preis ausgewählt, dann ist ein entsprechender Nachweis für die Inanspruchnahme der Ermäßigung an das CAC zu übermitteln. Bei Saisonkartenermäßigungen muss die Saisonkarte für den gesamten Zeitraum des Kletterkurses gültig sein. Die Saisonkartenpreise für Seilkurse gelten nicht für Inhaber von Bouldersaisonkarten – die Administration des CAC gibt in so einem Fall Auskunft über den zu zahlenden Kursbeitrag.

16. Anforderungen

Falls bei den einzelnen Kursen Voraussetzungen angeführt werden, diese aber von einem/er Teilnehmer_in nicht erfüllt werden können, ist der Kursleiter berechtigt, Teilnehmer_innen vom Kursprogramm auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursbeitrages besteht in diesem Fall nicht. Es ist aber möglich auf einen anderen Kurs umzubuchen, für den die Voraussetzungen erfüllt werden.

17. Rücktritt

Kletterkurse können jederzeit bis 7 Tage vor Kursbeginn online kostenlos storniert werden. Danach gelten unsere Stornobedingungen: 6-4 Tage vor Kursbeginn 20%, 3-2 Tage vor Kursbeginn 50%, 1 Tag vor Kursbeginn 80% und am Tag des Kursbeginns 100% der Kurskosten. Kann der freigewordene Platz weitervermittelt werden, verzichten wir auf eine Einhebung der Stornokosten. Bei Rücktritt während eines Kletterkurses erfolgt keine Rückzahlung.

Krankheit, Verletzung oder ähnliches befreien nicht von einer zu zahlenden Stornogebühr.

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Auf Wunsch des Kunden kann dann entweder die Kursgebühr rücküberwiesen oder ein Guthaben gutgeschrieben werden.

18. Versäumen einzelner Termine

Können einzelne Termine bei Wochen- oder Kurzkursen im CAC aufgrund von Krankheit, Terminproblemen etc. nicht besucht werden, besteht von Seiten des Veranstalters keine Verpflichtung, Ersatztermine zu organisieren oder die Teilnahme an Ersatzterminen zu ermöglichen.

19. Geschäfts- und Gerichtsstand

Graz, Österreich