Die Hallenordnung im CAC Das müsst ihr beim Klettern und Trainieren beachten!

Hallenordnung und Sicherheitsbestimmungen

1 Allgemeines

1.1 Diese Hallenordnung gilt für alle Nutzer:innen des City Adventure Centers (CAC).

1.2 Vor dem erstmaligen Eintritt ins CAC ist eine Erstregistrierung notwendig. Die Nutzungsbereiche des CAC können erst nach dem Lösen eines Eintrittstickets betreten werden.

1.3 Ohne Aufsicht ist der Eintritt ins CAC nur volljährigen Personen gestattet. Ausgenommen sind Minderjährige ab 14 Jahren, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

1.4 Das CAC ist für eigenverantwortliche Nutzung konzipiert. Das Kletterhallenpersonal führt keine Kontrollen darüber durch, ob die Benutzer der Kletteranlage über ausreichende Kenntnisse verfügen, die Sicherungsmaßnahmen richtig einsetzen können oder eine geeignete Aufsichts- bzw. Begleitperson anwesend ist.

1.5 Für Verlust oder Diebstahl von Ausrüstungs- oder Wertgegenständen, in der Garderobe und im übrigen CAC, übernimmt der Betreiber keine Haftung.

1.6 Im gesamten CAC herrscht strengstes Rauchverbot.

2 Risiko

2.1 Klettern ist eine Risikosportart. Die Ausübung dieser Sportart ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und sicherungsspezifischem Können. Die Benützung und der Aufenthalt in der Kletteranlage erfolgen auf eigene Gefahr.

2.2 Der Betreiber sorgt für die Funktionstüchtigkeit der Anlage, er übernimmt aber keine Verantwortung für mangelnde Kenntnis bei Ausübung des Klettersports und den damit verbundenen Gefahren.

2.3 Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.

3 Benützung der Anlage

3.1 Sämtliche Kletteranlagen sind im vorgefundenen Zustand zu belassen. Schäden aller Art sind zu melden. Bei Unklarheiten ist das Hallenpersonal zu kontaktieren.

3.2 Die Mitnahme von zerbrechlichen Gegenständen (Trinkgläser, Glasflaschen, etc.) ins CAC ist untersagt. Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss dürfen das CAC nicht benutzen.

3.3 Klettern ist ausschließlich mit Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen erlaubt.

3.4 Oberkörper freies Klettern ist nicht gestattet.

3.5 Magnesium bitte sparsam verwenden. Der Gebrauch von offenem Magnesium ist zu vermeiden.

3.6 Die Mitnahme von Tieren ins CAC ist nicht erlaubt.

4 Sicherheit

4.1 Bouldern ist seilfreies Klettern in Absprunghöhe und ist ausschließlich in den ausgewiesenen Boulderbereichen erlaubt. Zur Absicherung dienen Weichböden als Fall- und Prallschutz. Keinesfalls dürfen die Fallschutzmatten als Sitz-, Liege- oder Spielflächen missbraucht werden. Im zweiten Obergeschoß ist die maximale Kletterhöhe beim Bouldern mit einer roten Linie gekennzeichnet. Beim Bouldern sollte kein Klettergurt getragen werden.

4.2 Die verwendete Bergsportausrüstung muss den geltenden Normen entsprechen.

4.3 Jegliche seiltechnische Aktivität sollte der aktuellen Lehrmeinung entsprechen. Jeder Kletterer ist verpflichtet, sich bezüglich der Lehrmeinung am aktuellen Stand zu halten.

4.4 Sowohl halbautomatische als auch dynamische Sicherungsgeräte sind erlaubt. Explizit untersagt ist jedoch die Verwendung von Abseilachter und Cinch.

4.5 Vor jedem Losklettern ist der standardisierte Partnercheck gewissenhaft durchzuführen.

4.6 An der Kletterwand hängende Top-Rope-Seile dürfen nur nach sorgsamer Prüfung, und nur dann verwendet werden, wenn Anseil- und Endknoten mit Schrumpfschläuchen überzogen sind.

4.7 Beim Klettern an den Selbstsicherungsgeräten ist die ausgehängte Anleitung zu beachten. Nach Möglichkeit sollte auch bei dieser Aktivität der Partnercheck von einer anderen Person durchgeführt werden.

4.8 Ist der/die Kletterer:in deutlich schwerer als der/die Sichernde, sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Zugkraft auf den Sichernden zu reduzieren. Kinder dürfen keine Erwachsenen sichern.

4.9 Es dürfen nur Sicherungsgeräte verwendet und Sicherungsmethoden (z.B. Vorstiegssichern) angewendet werden, mit denen man vertraut ist.

4.10 Um die Umlenkung (Top) am Ende jeder Vorstiegsroute bestimmungsgemäß zu verwenden, ist das Seil in beide Top-Karabiner einzuhängen.

4.11 Es dürfen niemals zwei Seile in eine Umlenkung, oder in einen Karabiner gehängt werden – Seilrissgefahr! Ebenso darf das Seil nicht durch das Schraubglied einer Zwischensicherung gefädelt werden – Schlingenrissgefahr!

4.12 Beim Vorstiegsklettern sind ausnahmslos alle Zwischensicherungen einzuhängen. Wird die Umlenkung am Ende einer Route nicht erreicht, muss das Seil abgezogen werden.

4.13 Toprope-Klettern ist nur dann zulässig, wenn das Seil in beiden Top-Karabinern umgelenkt ist. Toprope-Klettern an Zwischensicherungen ist verboten.

4.14 In überhängenden Wandbereichen ist Toprope-Klettern nur an jenem Seilende erlaubt, welches durch alle Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt führt – Pendelgefahr!

4.15 Jede Sicherungslinie darf gleichzeitig nur von einem/er Kletterer:in beklettert werden. Auf genügend Abstand zu anderen Kletterern:innen ist zu achten – sowohl horizontal, als auch vertikal. Sturzzonen von anderen Kletterern:innen meiden. JoJo-Klettern ist nicht erlaubt.

4.16 Verwendete Seile müssen mindestens 35 Meter lang sein.

4.17 Volle Aufmerksamkeit beim Sichern – Handyverbot. Sichern ist nur im Stehen erlaubt.

4.18 Griffe und Tritte können sich unvorhersehbar drehen oder brechen. Lockere oder angebrochene Griffe und Tritte sind zu melden. Es ist jederzeit mit herabfallendem Klettermaterial zu rechnen. Der Betreiber übernimmt dafür keine Verantwortung und bietet gratis Helme zum Verleih an.

4.19 Eltern haben über ihre minderjährigen Kinder im CAC zu jeder Zeit die volle Aufsichtspflicht (Sichtkontakt). Das CAC ist eine Sportstätte: Laufen und Lärmen hat zu unterbleiben. Die Nutzungseinschränkungen für Kinder in den Boulderbereichen sind einzuhalten.

5 Schwierigkeitsbewertung

5.1 Die Bewegungsabfolge von Kletterrouten in den Vorstiegsbereichen definiert sich über die Farbe der Griffe und Tritte. Alle Routen sind sowohl in der französischen, als auch in der UIAA Bewertung angeschrieben, und auch über die Homepage abrufbar.

5.2 Die Bewertungssysteme für die Boulderbereiche sind ausgehängt, und stehen auf der Homepage zum Download bereit.

5.3 Die Bewertungen von Kletterrouten sind immer subjektiv, eigene Vorschläge können über die Routenbewertungs App abgegeben werden.

5.4 Der Schwierigkeitsgrad, der in der Halle beherrscht wird, ist kein Maßstab für das Klettern am natürlichen Fels, insbesondere im alpinen Gelände.

6 Kurse

6.1 Kurse dürfen nur nach Anmeldung und Genehmigung durch den Betreiber der Kletterhalle abgehalten werden. Die halleneigenen Kurse haben Vorrang gegenüber den Kursen anderer Organisationen.

6.2 Der/die Leiter:in einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer:innen.

6.3 Für die Durchführung von Kursen werden einzelne Bereiche der Kletterhalle gesperrt und mittels Kursreservierungsschildern rechtzeitig gekennzeichnet.

6.4 Das eigenmächtige Reservieren von Wandbereichen ist generell untersagt.

7 Ausschluss

7.1 Wer gegen diese Hallenregeln verstößt bzw. den Anordnungen des Hallenpersonals nicht Folge leistet, kann von der Benützung des CACs ausgeschlossen werden.

7.2 Bei wiederholten Verstößen gegen das Reglement kann gegen den/die Nutzer:in ein Hausverbot ausgesprochen werden. Besitzern:innen von Zeitkarten oder 10er Blöcken wird in diesem Fall das Ticket entzogen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

 

Aktualisiert am 27.11.2025