Die Hallenordnung im CAC Das müsst ihr beim Klettern und Trainieren beachten!

1          Allgemeines

1.1      Diese Hallenordnung gilt für alle Nutzer_innen des City Adventure Centers (CAC).

1.2      Das CAC ist für eigenverantwortliche Nutzung konzipiert. Das Kletterhallenpersonal führt keine Kontrollen darüber durch, ob die Benutzer_innen der Kletteranlage über ausreichende Kenntnisse verfügen, die Sicherungsmaßnahmen richtig einsetzen können oder eine geeignete Aufsichts- bzw. Begleitperson anwesend ist.

1.3      Im gesamten CAC herrscht Rauchverbot.

 

2          Benützung der Anlage

2.1      Sämtliche Kletteranlagen sind im vorgefundenen Zustand zu belassen. Schäden aller Art sind zu melden.

2.2      Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss dürfen das CAC nicht benutzen.

2.3      Klettern ist ausschließlich mit Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen erlaubt.

2.4      Magnesium bitte sparsam verwenden. Der Gebrauch von offenem Magnesium ist zu vermeiden.

2.5      Die Mitnahme von zerbrechlichen Gegenständen (Trinkgläser, Glasflaschen, etc.) ins CAC ist untersagt.

2.6      Das eigenmächtige Reservieren von Wandbereichen ist nicht gestattet.

2.7      Die Mitnahme von Tieren ins CAC ist nicht erlaubt.

 

3          Sicherheit

3.1      Bouldern ist seilfreies Klettern in Absprunghöhe und ist ausschließlich in den ausgewiesenen Boulderbereichen erlaubt. Zur Absicherung dienen Weichböden als Fall- und Prallschutz. Sitzen, Liegen oder Spielen ist auf diesen Flächen nicht erlaubt. Im zweiten Obergeschoß ist die maximale Kletterhöhe beim Bouldern mit einer roten Linie gekennzeichnet. Beim Bouldern sollte aufgrund der hohen Verletzungsgefahr kein Klettergurt getragen werden.

3.2      Die verwendete Bergsportausrüstung muss den geltenden Normen entsprechen.

3.3      Jegliche seiltechnische Aktivität sollte der aktuellen Lehrmeinung der alpinen Vereine entsprechen. Jeder Kletterer ist verpflichtet, sich bezüglich der Lehrmeinung am aktuellen Stand zu halten.

3.4      Vor jedem Losklettern ist der standardisierte Partnercheck gewissenhaft durchzuführen.

3.5      An der Kletterwand hängende Toprope-Seile dürfen nur nach sorgsamer Prüfung, und nur dann verwendet werden, wenn Anseil- und Endknoten mit Schrumpfschläuchen überzogen sind.

3.6      Beim Klettern an den Selbstsicherungsgeräten ist die ausgehängte Anleitung zu beachten. Nach Möglichkeit sollte auch bei dieser Aktivität der Partnercheck von einer anderen Person durchgeführt werden.

3.7      Ist der/die Kletterer_in deutlich schwerer als der/die Sichernde, sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Zugkraft auf den Sichernden zu reduzieren. Kinder dürfen keine Erwachsenen sichern.

3.8      Es dürfen nur Sicherungsgeräte verwendet und Sicherungsmethoden (z.B. Vorstiegssichern) angewendet werden, mit denen man vertraut ist.

3.9      Um die Umlenkung (Top) am Ende jeder Vorstiegsroute bestimmungsgemäß zu verwenden, ist das Seil in beide Top-Karabiner einzuhängen.

3.10   Es dürfen niemals zwei Seile in eine Umlenkung, oder in einen Karabiner gehängt werden – Seilrissgefahr! Ebenso darf das Seil nicht durch das Schraubglied einer Zwischensicherung gefädelt werden – Schlingenrissgefahr!

3.11   Beim Vorstiegsklettern sind ausnahmslos alle Zwischensicherungen einzuhängen. Wird die Umlenkung am Ende einer Route nicht erreicht, muss das Seil abgezogen werden.

3.12   Toprope-Klettern ist nur dann zulässig, wenn das Seil in beiden Top-Karabinern umgelenkt ist. Toprope-Klettern an Zwischensicherungen ist verboten.

3.13   In überhängenden Wandbereichen ist Toprope-Klettern nur an jenem Seilende erlaubt, welches durch alle Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt führt – Pendelgefahr!

3.14   Jede Sicherungslinie darf gleichzeitig nur von einem/er Kletterer_in beklettert werden. Auf genügend Abstand zu anderen Kletterern_innen ist zu achten – sowohl horizontal, als auch vertikal. Sturzzonen von anderen Kletterern_innen meiden. JoJo-Klettern ist nicht erlaubt.

3.15   Verwendete Seile müssen mindestens 35 Meter lang sein.

3.16   Volle Aufmerksamkeit beim Sichern. Sichern ist nur im Stehen erlaubt.

3.17   Lockere oder angebrochene Griffe und Tritte sind zu melden. Es ist jederzeit mit herabfallendem Klettermaterial zu rechnen. Wir empfehlen, nicht benötigtes Klettermaterial beim Seilklettern vom Gurt zu nehmen. Helme können kostenlos ausgeliehen werden.

3.18   Für minderjährigen Kinder im CAC zu jeder Zeit die volle Aufsichtspflicht (Sichtkontakt). Das CAC ist eine Sportstätte: Laufen und Lärmen hat zu unterbleiben. Die Nutzungseinschränkungen für Kinder in den Boulderbereichen sind einzuhalten.

 

4          Schwierigkeitsbewertung

4.1      Die Bewegungsabfolge von Kletterrouten in den Vorstiegsbereichen definiert sich über die Farbe der Griffe und Tritte. Alle Routen sind sowohl in der französischen, als auch in der UIAA Bewertung angeschrieben.

4.2      Die Bewertungssysteme für die Boulderbereiche sind ausgehängt, und stehen auf der Homepage zum Download bereit.

4.3      Alle Routen haben Routenbewertungsschilder. Alle Routen können auf der Homepage bzw. auf der Vertical Life App abgerufen werden. Die Bewertungen von Kletterrouten sind immer subjektiv, eigene Vorschläge können abgegeben werden.

4.4      Der Schwierigkeitsgrad, der in der Halle beherrscht wird, ist kein Maßstab für das Klettern am natürlichen Fels insbesondere im alpinen Gelände.

 

5          Kurse

5.1      Kurse dürfen nur nach Anmeldung und Genehmigung durch den Betreiber der Kletterhalle abgehalten werden. Die halleneigenen Kurse haben Vorrang gegenüber den Kursen anderer Organisationen.

5.2      Der/die Leiter_in einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer_innen. Für externe Kursleiter gib es ein eigenes Formblatt im CAC, welches vor dem Eintritt der Gruppe in die Nutzungsbereiches des CAC ausgefüllt werden muss.

5.3      Für die Durchführung von Kursen werden einzelne Bereiche der Kletterhalle gesperrt und mittels Kursreservierungsschildern rechtzeitig gekennzeichnet. Externe Gruppen können keine Wandbereiche reservieren oder für sich besetzen.

 

6          Ausschluss

6.1      Wer gegen diese Hallenregeln verstößt bzw. den Anordnungen des Hallenpersonals nicht Folge leistet, kann von der Benützung des CACs ausgeschlossen werden.

6.2      Bei wiederholten Verstößen gegen das Reglement kann gegen den/die Nutzer_in ein Hausverbot ausgesprochen werden. Besitzern_innen von Zeitkarten oder 10er Blöcken wird in diesem Fall das Ticket entzogen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.